Wer kennt es nicht: Eigentlich sind alle Einkäufe fürs Wochenende erledigt. Doch dann fehlt beim Kochen am Sonntag doch noch eine Zutat. Im Keller sind alle Vorräte aufgebraucht und der Nachbar ist ausgerechnet dann natürlich nicht zu Hause. Wie praktisch wäre es da, einfach schnell zum nächsten Supermarkt zu fahren um spontan noch Lebensmitteleinkäufe zu erledigen.

Warum aber steht man sonntags vor den meisten Geschäften eigentlich vor verschlossenen Türen? Gibt es diese Regelung nur in Berlin oder sind davon alle Bundesländer gleichermaßen betroffen? Und für welche Läden ist die Sonntagsöffnung möglich?

Ladenöffnungsgesetz von 1900: Sonntags bleiben Geschäfte zu

Im 19. Jahrhundert hab es in Deutschland keine einheitliche Regelung zu Öffnungszeiten für Einkaufsläden. Damals war es nicht unüblich, dass Geschäfte auch spätabends oder am Sonntag noch geöffnet waren. Dies änderte sich jedoch schlagartig mit dem Ladenöffnungsgesetz im Jahr 1900. Von da an gab es klare Regeln für Öffnungs- und Ruhezeiten. Zeitweise war das Einkaufen sogar nur zwischen 7 und 19 Uhr gestattet. Später wurden diese Regelungen wieder gelockert. Die sogenannte Sonntagsruhe besteht allerdings bis heute.

Abgesehen von gesetzlichen Regelungen zur Ladenöffnung stellt der Sonntag in christlichen Kulturkreisen seit jeher einen Ruhetag für Arbeitnehmer dar: „Sechs Tage sollst du arbeiten, am siebten Tag sollst du ruhen“, heißt es im Alten Testament. Am Sonntag sollte jeder genug Zeit für den traditionellen Kirchgang haben. Auch wenn der Einfluss der Kirchen heute bei weitem nicht mehr so stark ist wie noch vor einigen Jahrzehnten, hat es die Sonntagsruhe bis in unsere heutigen Zeiten geschafft. Sozialverbände pochen weiterhin auf die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und genügend Ruhezeiten.

Ausnahmen für Bäckereien, Tankstellen und Apotheken

Für einige Geschäfte gibt es Ausnahmen.